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Thursday, May 12, 2016

Die Mietkautionsversicherung ist keine klassische Versicherungen



Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit und wird vom Mieter geleistet, aber nur dann, wenn diese vertraglich vereinbart ist. 

Es gibt zwei Gründe, warum ein Vermieter als Sicherheit eine Mietkaution verlangen kann: Für unbezahlt gebliebene Mietzinse oder Nebenkosten, sowie für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt durch übermässige Abnutzung. Bei Wohnungsräumen können jedoch maximal drei Monatsmietzinse als Kaution eingefordert werden.

Mietkautionsversicherung vs. Mietzinsdepot

In der Praxis leisten Mieter die Mietkaution über das klassische Mietzinsdepot, indem Sie das vereinbarte Kautionsgeld dem Vermieter überweisen. Der Vermieter muss dann unverzüglich nach Erhalt das Geld auf einem Sperrkonto hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. 

Alternativ zum Bankdepot entscheiden sich immer mehr Mieter für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Sie dient ebenfalls als Sicherheit für den Mietvertrag, nur dass für den Mieter die Einzahlung der Mietkaution auf ein Sperrkonto entfällt. Der Vermieter erhält nach wie vor die gleiche Sicherheit. Das Prinzip der Mietkautionsversicherung beruht auf der Bürgschaft. Ein Dritter, nämlich die Mietkautionsgesellschaft, verbürgt sich gegenüber dem Vermieter und garantiert mittels Mietkautionsbürgschaft für ausstehende Mietzinse und Mieterschäden, welche nach Beendigung des Mietvertrages vorhanden sind.

Mietkautionsversicherung? Ja, aber Achtung!

Zu beachten ist, dass die Mietkaution für den Mieter keinen Versicherungsschutz im klassischen Sinne bietet. Muss die Mietkaution aufgrund von offenen Forderungen freigegeben werden, trägt der Mieter selbst die Kosten für den Schaden.

Eine klassische Versicherung wie z.B. die Haftpflichtversicherung kommt zur Anwendung, wenn das versicherte Ereignis, der Haftpflichtschaden, eintrifft. Der Kunde meldet den Schaden an die Versicherungsgesellschaft. Danach kümmert sich die Schadenabteilung um die Abwicklung und übernimmt die Kosten der versicherten Risiken. Der Kunde trägt nur einen Selbstbehalt, in der Regel CHF 200.-.


Eine Mietkautionsversicherung schütz vor allem den Vermieter vor unvorhergesehenen verursachten Schäden des Mieters und ermöglicht eine rasche Weitervermietung des Mietobjektes nach Beendigung des Mietvertrages. Die Privathaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz für Mieter bei Forderungen / Haftpflichtansprüche Dritter. Es empfiehlt sich daher, immer nebst der Mietkaution eine Mieterhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Im Schadenfall wird der finanzielle Schaden bestmöglich auf die Versicherung abgewälzt.

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