Bereits im Juni verhinderte der Hauseigentümerverband (HEV) im Nationalrat die vom Mieterverband auf den Weg gebrachte Formularpflicht für Vermieter. Mit der Formularpflicht sollten Mieter Einsicht in die Anfangsmieten des Vormieters erhalten und somit eine missbräuchliche Anfangsmiete leichter anfechten können.
Der HEV verhinderte die Pflicht mit zwei Argumenten: Erstens führe eine Formularpflicht zu einem erheblichen Bürokratieaufwand. Zweitens würden unnötige Regulierungen die Folge sein. Auf der anderen Seite sind dem HEV immer neue Gesetze recht, die seine eigenen Interessen und Ziele unterstützen. So fordert er, dass Mieter zukünftig ein schriftliches Gesuch beim Vermieter stellen müssen, wenn sie einen Untermieter einziehen lassen wollen. Der Verband möchte angeblich vorhandenen Missbrauch bekämpfen.
Vermieter wollen die Kontrolle in ihren vermieteten Wohnungen weitestgehend behalten, um Missbrauch vorzubeugen. Das ist verständlich. Doch fraglich ist die Behauptung des HEV, der sagt, die Anzahl der missbräuchlichen Untervermietungen hätten solche Dimensionen angenommen, dass das Mietrecht angepasst werden müsse. Ansonsten würden Vermieter die Kontrolle über die Wohnungen verlieren und die Folge sei Missbrauch.
Eine Untermieter-Auskunftspflicht existiert bereits
Doch der Verband unterschlägt, dass bereits heute alle Mieter die Bedingungen der Untermiete und die Personalien des Untermieters an den Vermieter weitergeben müssen. Zudem haftet der Hauptmieter für durch den Untermieter verursachte Schäden. Der Untermieter muss sich zusätzlich an die Hausordnung halten, damit ihm nicht gekündigt wird. Dadurch ist der mögliche Schaden von vornherein begrenzt. Zudem haben Mieter schon heute die Möglichkeit, das schriftliche Gesuch um Untermiete vorzuschreiben. Wirklich neu sind am Vorschlag des HEV nur die erhöhten Sanktionen und die Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre.Viele Vermieter wissen gar nicht, dass Untermiete erlaubt ist. Daher unterstellen die Gegner des HEVs dem Verband, die Untermiete nur erschweren zu wollen. Doch gerade in den Zeiten der Globalisierung, in denen Mobilität gefragt ist und es häufige Auslandsaufenthalte gibt, ist die Forderung nach einer Erschwerung der Untermiete fragwürdig.
Allerdings hat der HEV teilweise recht. Denn in den Ballungsgebieten, in denen eine grosse Wohnungsnot herrscht, versuchen tatsächlich einige Mieter Profit aus der Untervermietung zu schlagen. Sie verhalten sich wie Vermieter, die mit ihrer Marktmacht Interessenten ausnutzen. Doch schon heute kann ein Vermieter seinen Mieter kündigen, wenn dieser die Regeln missachtet. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist von drei auf einen Monat ist unnötig.
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