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Wednesday, August 17, 2016

Neue Hürden für Mieter - Der HEV fordert härtere Sanktionen bei Missbrauch der Untermiete.



Bereits im Juni verhinderte der Hauseigentümerverband (HEV) im Nationalrat die vom Mieterverband auf den Weg gebrachte Formularpflicht für Vermieter. Mit der Formularpflicht sollten Mieter Einsicht in die Anfangsmieten des Vormieters erhalten und somit eine missbräuchliche Anfangsmiete leichter anfechten können.
Der HEV verhinderte die Pflicht mit zwei Argumenten: Erstens führe eine Formularpflicht zu einem erheblichen Bürokratieaufwand. Zweitens würden unnötige Regulierungen die Folge sein. Auf der anderen Seite sind dem HEV immer neue Gesetze recht, die seine eigenen Interessen und Ziele unterstützen. So fordert er, dass Mieter zukünftig ein schriftliches Gesuch beim Vermieter stellen müssen, wenn sie einen Untermieter einziehen lassen wollen. Der Verband möchte angeblich vorhandenen Missbrauch bekämpfen.

Vermieter wollen die Kontrolle in ihren vermieteten Wohnungen weitestgehend behalten, um Missbrauch vorzubeugen. Das ist verständlich. Doch fraglich ist die Behauptung des HEV, der sagt, die Anzahl der missbräuchlichen Untervermietungen hätten solche Dimensionen angenommen, dass das Mietrecht angepasst werden müsse. Ansonsten würden Vermieter die Kontrolle über die Wohnungen verlieren und die Folge sei Missbrauch.

Eine Untermieter-Auskunftspflicht existiert bereits

Doch der Verband unterschlägt, dass bereits heute alle Mieter die Bedingungen der Untermiete und die Personalien des Untermieters an den Vermieter weitergeben müssen. Zudem haftet der Hauptmieter für durch den Untermieter verursachte Schäden. Der Untermieter muss sich zusätzlich an die Hausordnung halten, damit ihm nicht gekündigt wird. Dadurch ist der mögliche Schaden von vornherein begrenzt. Zudem haben Mieter schon heute die Möglichkeit, das schriftliche Gesuch um Untermiete vorzuschreiben. Wirklich neu sind am Vorschlag des HEV nur die erhöhten Sanktionen und die Begrenzung der Untermiete auf zwei Jahre.

Viele Vermieter wissen gar nicht, dass Untermiete erlaubt ist. Daher unterstellen die Gegner des HEVs dem Verband, die Untermiete nur erschweren zu wollen. Doch gerade in den Zeiten der Globalisierung, in denen Mobilität gefragt ist und es häufige Auslandsaufenthalte gibt, ist die Forderung nach einer Erschwerung der Untermiete fragwürdig.

Allerdings hat der HEV teilweise recht. Denn in den Ballungsgebieten, in denen eine grosse Wohnungsnot herrscht, versuchen tatsächlich einige Mieter Profit aus der Untervermietung zu schlagen. Sie verhalten sich wie Vermieter, die mit ihrer Marktmacht Interessenten ausnutzen. Doch schon heute kann ein Vermieter seinen Mieter kündigen, wenn dieser die Regeln missachtet. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist von drei auf einen Monat ist unnötig.

Friday, August 5, 2016

Häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherungen werden auch in der Schweiz immer beliebter. Sie bietet Mietern die Möglichkeit, dem Vermieter eine Sicherheit in Form einer Bürgschaftsurkunde zu geben, statt Geld aus der eigenen Tasche für die Kaution aufzuwenden.
Doch bevor man sich für eine Mietkaution entscheidet, sollten einige Fragen geklärt werden:
Ist die Mietkautionsversicherung für den Mieter oder den Vermieter?
Der Name «Mietkautionsversicherung» verwirrt einige Mieter. Die Mietkautionsversicherung ist eine Versicherung für den Vermieter, nicht für den Mieter. Wenn Sie Schäden am Mietobjekt hinterlassen oder ihrer Mietzinszahlung nicht nachkommen, springt die Versicherung ein. Sie gibt dem Vermieter die Sicherheit, immer an sein Geld zu kommen. Allerdings sind Sie nachdem die Versicherung den Schaden übernommen hat, nicht automatisch aus dem Schneider. Sie müssen der Versicherung das Geld zurückzahlen.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Die Mietkaution darf laut Schweizer Mietrecht maximal das Dreifache der Brutto-Monatsmiete betragen. Sollte der Vermieter eine höhere Mietkaution verlangen, intervenieren Sie sofort. Aber Achtung: Bei Geschäftsräumen darf die Mietkaution höher sein. Dort gibt es keine maximale Obergrenze.

Ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung notwendig?
Da die Mietkautionsversicherung keine Versicherung für Mieter ist, brauchen Sie als Mieter eine Haftpflichtversicherung. Die Mietkautionsversicherung übernimmt keine Kosten, die Sie die von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Was kostet eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung kostet Geld, doch weniger als Sie denken. Der genaue Preis hängt vom Anbieter ab. Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist denkbar einfach und kann zu 100% online erfolgen.

Darf der Vermieter zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung zwingen?
Eine Mietkautionsversicherung ist freiwillig. Der Vermieter kann Sie nicht zu einem Abschluss zwingen. Wer die volle Mietkaution nicht aufbringen kann oder will, sollte sich überlegen, ob eine Mietkautionsversicherung sinnvoll ist.

Gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern?
Ja, es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Kassen. Wer vergleicht, kann mehrere hundert Franken pro Jahr einsparen.

Was genau sollte verglichen werden?
Es sollten alle anfallenden Gebühren verglichen werden. Dazu gehören in erster Linie Versicherungsprämien sowie Minimal- und Verwaltungsgebühren.Versicherungsprämien werden meist prozentual an der Höhe der Mietkaution gemessen. Es ist besonders auf die Gebühren für das erste Jahr und die folgenden Jahre zu achten. Oftmals unterscheiden sich diese voneinander.

Gibt es unterschiedliche Abrechnungsweisen je nach Vertragsbeginn?
Ja, bei einigen Anbietern unterscheiden sich die Gebühren je nach Beginn des Vertrages.

Was gibt es über die Kündigungsfristen zu wissen?
Manche Mietkautionsversicherungen können sofort gekündigt werden. Bei anderen gibt es eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Gibt es unterschiedliche Mindestvertragsdauern?
Ja, einige Anbieter haben eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren. Andere können bereits nach einem Jahr gekündigt werden.

Gibt es Mietkautionsversicherungen für Gewerberäume?
Ja, es gibt auch Mietkautionsversicherungen für gewerbliche Räume. Doch nicht alle Anbieter führen diese in ihrem Sortiment.
Mehr über die Mietkautionsversicherung Sie hier - Mietkautionsversicherung

 For more details visit us at: http://www.immoinsurance.ch/mietkautionsversicherung-blog/h%C3%A4ufige-fragen-zur-mietkautionsversicherung

Thursday, August 4, 2016

Die Mietkautionversicherung

Alles rund um die Mietkautionsversicherung erfahren Sie bei ImmoInsurance.ch. Sparen Sie Geld indem Sie bei uns online die Mietkautionsversicherung vergleichen. Mehr auf www.immoinsurance.ch/mietkautionsversicherung

Wednesday, August 3, 2016

Häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung



Mietkautionsversicherungen werden auch in der Schweiz immer beliebter. Sie bietet Mietern die Möglichkeit, dem Vermieter eine Sicherheit in Form einer Bürgschaftsurkunde zu geben, statt Geld aus der eigenen Tasche für die Kaution aufzuwenden.
Doch bevor man sich für eine Mietkaution entscheidet, sollten einige Fragen geklärt werden:
Ist die Mietkautionsversicherung für den Mieter oder den Vermieter?
Der Name «Mietkautionsversicherung» verwirrt einige Mieter. Die Mietkautionsversicherung ist eine Versicherung für den Vermieter, nicht für den Mieter. Wenn Sie Schäden am Mietobjekt hinterlassen oder ihrer Mietzinszahlung nicht nachkommen, springt die Versicherung ein. Sie gibt dem Vermieter die Sicherheit, immer an sein Geld zu kommen. Allerdings sind Sie nachdem die Versicherung den Schaden übernommen hat, nicht automatisch aus dem Schneider. Sie müssen der Versicherung das Geld zurückzahlen.

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Die Mietkaution darf laut Schweizer Mietrecht maximal das Dreifache der Brutto-Monatsmiete betragen. Sollte der Vermieter eine höhere Mietkaution verlangen, intervenieren Sie sofort. Aber Achtung: Bei Geschäftsräumen darf die Mietkaution höher sein. Dort gibt es keine maximale Obergrenze.

Ist zusätzlich eine Haftpflichtversicherung notwendig?
Da die Mietkautionsversicherung keine Versicherung für Mieter ist, brauchen Sie als Mieter eine Haftpflichtversicherung. Die Mietkautionsversicherung übernimmt keine Kosten, die Sie die von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Was kostet eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung kostet Geld, doch weniger als Sie denken. Der genaue Preis hängt vom Anbieter ab. Der Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist denkbar einfach und kann zu 100% online erfolgen.

Darf der Vermieter zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung zwingen?
Eine Mietkautionsversicherung ist freiwillig. Der Vermieter kann Sie nicht zu einem Abschluss zwingen. Wer die volle Mietkaution nicht aufbringen kann oder will, sollte sich überlegen, ob eine Mietkautionsversicherung sinnvoll ist.

Gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern?
Ja, es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Kassen. Wer vergleicht, kann mehrere hundert Franken pro Jahr einsparen.

Was genau sollte verglichen werden?
Es sollten alle anfallenden Gebühren verglichen werden. Dazu gehören in erster Linie Versicherungsprämien sowie Minimal- und Verwaltungsgebühren.Versicherungsprämien werden meist prozentual an der Höhe der Mietkaution gemessen. Es ist besonders auf die Gebühren für das erste Jahr und die folgenden Jahre zu achten. Oftmals unterscheiden sich diese voneinander.

Gibt es unterschiedliche Abrechnungsweisen je nach Vertragsbeginn?
Ja, bei einigen Anbietern unterscheiden sich die Gebühren je nach Beginn des Vertrages.

Was gibt es über die Kündigungsfristen zu wissen?
Manche Mietkautionsversicherungen können sofort gekündigt werden. Bei anderen gibt es eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Gibt es unterschiedliche Mindestvertragsdauern?
Ja, einige Anbieter haben eine Mindestvertragsdauer von 3 Jahren. Andere können bereits nach einem Jahr gekündigt werden.