Mit der Privathaftpflichtversicherung versichern Sie
sich – und sämtliche mit Ihnen in Hausgemeinschaft lebenden Personen – gegen
gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter. Dies für den Fall, dass Sie
versehentlich Gegenstände Dritter beschädigen oder Personen verletzen, sei dies
beim Sport, als Haustierhalter oder als Mieter.
Schliessen Sie eine Privathaftpflichtversicherung ab, welche Sie und
Ihre Familienmitglieder oder Wohnpartner umfassend schützt.Diese vertritt Ihre Interessen bei
Sie bezahlt berechtigte Forderungen, die an Sie gestellt werden
Sie wehrt für Sie unberechtigte Ansprüche ab
Schäden an anvertrauten und gemieteten Sachen (Obhutsschäden)
Schäden an benützten fremden Motorfahrzeugen
VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Die Privathaftpflichtversicherung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzelperson oder für die ganze Familie. Andere Personen können in die Police eingeschlossen werden. Als Familie gelten, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren:
Ehegatte, Lebenspartner und unmündige Personen (inkl. Stief- und Enkelkinder)
mündige, ledige, nicht erwerbstätige Kinder (inkl. Lehrlinge und Werkstudenten)
Eltern des Versicherungsnehmers oder des nicht mit dem Versicherungsnehmer verh. Lebenspartners
Die Versicherungssumme richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und kann CHF 3'000'000 oder CHF 5'000'000 betragen. Die Versicherung gilt für gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen die versicherten Personen aus Sach- und Personenschäden und beinhaltet:
Befriedigung berechtigter Ansprüche
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Schadenverhütungskosten
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